Wem nützt die Schuldenbremse?

Ein Berg Euromünzen
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Jede Volkswirtschaft macht Schulden. Große Investitionen, wie Autobahnen oder andere Infrastruktur lässt sich nur selten über den aktuellen Haushalt komplett finanzieren. Das ist an sich auch nicht schlimm, sind es schließlich Investitionen, die sich irgendwann wieder auszahlen. Neue Autobahnen sorgen z.B. für kürzere Transportwege. Die Unternehmen müssen dann für ihren Warenversand weniger bezahlen und können mit dem Ersparnis wachsen und in der Folge mehr Steuern zahlen. Pendler können durch eine neue Autobahn ebenso Zeit und Geld sparen, sodass ihnen mehr Kaufkraft zur Verfügung steht, die mittelbar wieder die Steuereinnahmen mehrt. Soweit – stark vereinfacht – die Theorie am Beispiel einer Autobahn.

Die öffentlichen Schulden sind aber spätestens seit 2008 medienwirksam in die Kritik geraten. Allgemeinplätze, wie die schwäbische Hausfrau, die schon wisse, dass man nicht über seine Verhältnisse leben könne, oder Verweise auf die Gerechtigkeit zwischen den Generationen, mussten als Begründung herhalten, um die Schuldenbremse dann 2009 in das Grundgesetz zu schreiben. Klingt an sich auch gut, schließlich sollen die Schuldenberge nicht künftige Generation bis in die alle Ewigkeit belasten. Doch was gut klingt, muss natürlich nicht auch gut sein.

Die Schuldenbremse verengt den Blick auf die monetären Schulden

Das Problem dabei ist, dass nur die Schulden fokussiert werden, die sich auf dem Papier auch ausweisen lassen. Die Kreditaufnahme zur Sanierung einer maroden Autobahnbrücke sieht aus dieser Perspektive schlecht aus. Trotzdem kann es eine sinnvolle Maßnahme sein, da die Kosten für eine Sanierung in der Regel wesentlich geringer sind, als für einen Neubau. Der wird, je nach Grad des Verfalls, irgendwann aber unausweichlich. Die Logik hinter der Schuldenbremse unterscheidet das aber nicht, sondern stellt alle kreditfinanzierte Schulden in ein schlechtes Licht, völlig egal aus welchem Grund sie aufgenommen werden.

Das könnte sogar dazu führen, dass sich das Argument, man würde durch zu viele öffentliche Schulden auf Kosten der künftigen Generation leben, durch die Schuldenbremse erst recht erfüllt. Jeder Landes- und Bundespolitiker wird sich fortan hüten müssen, wenn er die Kriterien der Schuldenbremse verletzt. Nicht unbedingt aufgrund des rechtlichen Rahmens, wie er im Grundgesetz geregelt ist, sondern wegen der negativen Öffentlichkeit, die so etwas nach sich ziehen würde. So reduziert man die monetäre Verschuldung und lässt vielleicht von notwendigen Investitionen oder Sanierungsmaßnahmen die Finger. Den Schaden haben dann künftige Generationen, die viel teuer den Schaden beheben müssen oder denen einfach Einnahmen aus den Investitionen fehlen.

Die Schuldenbremse verleitet Politiker dazu ihren Haushalt undurchsichtiger zu Gestalten

Eine andere Möglichkeit ist es natürlich die Schulden nicht wie Schulden aussehen zu lassen. Bleibt man beim Beispiel der Autobahn, könnte man auf die Idee kommen einen Neubau einfach nicht durch öffentliche Schulden zu finanzieren, sondern durch das Geld von privaten Investoren, die dann auch gleich die Wartung übernehmen. Warum sollten die das machen? Weil man ihnen beispielsweise im Gegenzug die Mauteinnahmen dieser neuen Autobahn für die nächsten 10, 20 oder 30 Jahre verspricht oder einen bestimmten Anteil der Kfz-Steuer zuführt.

Klingt doch gut? Schließlich sind alle Zufrieden und die Autobahn ist gebaut. Es wurden keine Schulden gemacht und private Investoren können auf attraktive Weise ihr Geld mehren. Also nur Gewinner? Ja, das klingt gut, ist es aber nicht notwendigerweise. Was häufig vergessen wird ist nämlich, dass die fehlenden Maut- oder Steuereinnahmen künftigen Generationen auch nicht zur Verfügung stehen. Je nachdem wie sich die Finanzmärkte und die Steuereinnahmen entwickeln, kann man die Schulden für einen Autobahnneubau vielleicht schon viel früher tilgen und viel günstiger. Gar nicht so unwahrscheinlich, wenn man bedenkt zu welch günstigen Konditionen der Bund aktuell Schulden aufnehmen kann. Damit würde sich die Investition viel früher auszahlen und die künftige Generation davon profitieren. Das geht nicht, wenn privat gebaut wurde. Dort gilt dann nämlich ein Vertrag, aus dem sich der Staat allenfalls teuer herauskaufen kann.

Kritisch muss man auch sehen, dass der demokratische Einfluss dadurch schwindet. Kann man für eine verrottete Autobahn voller Schlaglöcher noch die Politiker in die Pflicht nehmen, öffentlich kritisieren und abwählen, wird bei privater Beteiligung die Verantwortung auf das Unternehmen abgeschoben. Das Unternehmen, dass die Autobahn gebaut hat und betreut, ist schließlich verantwortlich. Das kann man aber nicht in die Pflicht nehmen, wenn zuvor nicht haarklein vertraglich vereinbart wurde, wie die Straße zu warten und pflegen ist. Ein Unternehmen wird nämlich immer den Anreiz haben Schlupflöcher im Vertragswerk zu suchen, um so wenig Geld wie möglich in die Hand nehmen zu müssen. Öffentlichen Druck kann es einfach ignorieren, schließlich kann man es nicht durch Abwahl bestrafen.

Für Politiker sind solche Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) aber eine tolle Sache. Die Verantwortung kann abgewälzt werden, sie müssen die Schulden nicht ausweisen und können somit bei ausgeglichenem Haushalt den künftigen Generationen Schulden aufhalsen. Die ausfallenden Mauteinnahmen ließen sich beispielsweise auch eh nicht richtig beziffern. Doch gerade vor dem Hintergrund, dass bald auch PKW-Halter zur Kasse gebeten werden sollen, könnten das deutlich größere Summen sein, als bisher angenommen. Geld das künftigen Generationen dann im öffentlichen Haushalt fehlt, obwohl auf dem Papier gar keine Schulden gemacht wurden. Das alles sind übrigens Punkte, die auch der Bundesrechnungshof kritisiert und deshalb vor den ÖPPs warnt.

Die Schuldenbremse nützt der Privatwirtschaft

Durch diese Anreize, die die Schuldenbremse auf Bundes- und Landesebene setzt, könnte vor allem die Privatwirtschaft profitieren, die sich natürlich gerne anbietet, die Schuldenaufnahme durch ÖPPs zu verschleiern. Sie tragen nämlich kaum ein Risiko. Bei Zahlungsausfall durch eine Pleite oder sonstigen Gründen, bei denen das Unternehmen nicht mehr wie geplant den Neubau oder die Wartung übernehmen kann, wird die öffentliche Hand wohl oder übel wieder einschreiten müssen. Nur sind dann die bereits gezahlten Gelder aus Einnahmen oder Vertragsvereinbarungen schon irgendwo im privaten Sektor versickert und – wegen des Fehlens eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland – kaum mehr zu greifen. Selbst wenn dahinter eine böswillige Absicht oder Fahrlässigkeit des Unternehmens gestanden haben sollte.

Das Risiko trägt also der Steuerzahler, die Gewinne landen jedoch im privaten Sektor und werden damit jeglicher demokratischen Kontrolle entzogen. Man könnte es überspitzt als Enteignung des Bürgers zugunsten privater Investoren darstellen. Dabei ist das hier vereinfacht dargestellte Beispiel noch harmlos. In der Realität werden viel komplexere ÖPP-Modelle geschmiedet, bei dem selbst Fachleute nicht mehr richtig durchschauen können, wohin das öffentliche Kapital fließt und welche finanziellen Folgen das für den öffentlichen Haushalt haben wird.

Die Schuldenbremse könnte ihre angedachte Wirkung also nicht nur verfehlen, sondern vielleicht sogar in das Gegenteil verkehren. Es ist zwar gut gemeint, dass man mittels der Schuldenbremse die Politik davon abhalten will unsinnige Projekte mit Schulden zu finanzieren und so die künftigen Generationen zu belasten. Allerdings könnten genau dadurch wichtige und sinnvolle Investitionen unter die Räder geraten. Die Bremse setzt den Politikern Anreize, Schulden in obskuren Modellen zu verschleiern und dadurch künftige Generationen noch mehr zu belastet, als durch herkömmliche Kredite. Das Gegenteil von gut scheint damit mal wieder gut gemeint zu sein.

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